E r m i t t l u n g s v e r f a h r e n zum BER-Projekt gegen den Verbandsvorsteher des Märkischen Wasser- und Abwasserzweckverbandes (MAWV),
Herrn Wolf-Peter A, und den Geschäftsführer der Fa. Rohrleitungs- und Anlagenbau Königs-Wusterhausen, Herrn Wilfried G.
Möglichkeit illegaler Verlegung einer DN60-Druckwasserleitung vom Wasserwerk Eichwalde nach Schönefeld unter evtl. rechtswidriger Beitragserhebung zur Teil-Co-Finanzierung derselben über Altanschließer- Beiträge ohne Nutzen für die Bürger
Sehr geehrter Herr Oberstaatsanwalt, die heutigen Pressemeldungen in der MÄRKISCHEN ALLGEMEINEN zu Ihren Ermittlungen habe ich mit großem Interesse zur Kenntnis genommen
Sie erinnerten mich an die Proteste vieler Bürger im BER-Umland gegen die u.E. zumindest unangemessne Inrechnungstellung von Altanschließer Trinkwassererschließungs - Beiträgen i. Vbdg. mit einer evtl. illegalen DN60-Druckwasserleitung vom Wasserwerk Eichwalde nach Schönefeld, welche in keinem der offiziellen Pläne erschien, für welche zunächst angeblich ein Anschluß an das Eichwalder Trinkwassernetz als Reserveleitung erfolgen sollte, aber unseres Erachtens nie geschah. Eine Überprüfung der Höhe der erhobenen Beiträge wäre nur über eine Sammelklage möglich gewesen, welche aber vom Vorsitzenden der Verbandsgesellschafterversammlung, Schönefelds Bürgermeister Udo Haase, ehemals Botschafter der DDR in der Mongolei, gemeinsam mit Herrn Verbandsvorsteher Wolf-Peter A. durch Zustimmungsverweigerung zu einer solchen Sammelklage verhindert wurde. Sachdienliche Anlagen hierzu vom Januar und Februar 2011 liegen diesem Schreiben bei (siehe Anlagenverzeichnis).
Diese Anlagen betreffen damalige Einwendungen gegen die Beitragserhebung im Widerspruchsverfahren. Aktuelle Recherchen hierzu erfolgten nicht, da gen. Pressemeldungen Ihre Ermittlungen offenbar schon vor ihren Abschluss stehen und Ihnen deshalb die in der Anlage genannten Argumente evt. bekannt sind und schon untersucht wurden.
In diesen Zusammenhang erscheint es als klärenswert, wieso Herr Albrecht dem Rohrleitungs- und Anlagenbau Königs-Wusterhausen BER-Aufträge, zuschanzen konnte. Wegen der in keinen öffentlich zugänglichen Plänen des BR-Projektes bzw. der Gemeinde Schönefeld auffindbaren Druckwasserleitung und der eventuell erfolgten Erhebung von Anliegerbeiträgen im Umland des BER noch vor Klärung des BER-Beitragsumfanges, so daß evtl. gar keine seriöse Beitragsberechnung möglich war, sowie der Verhinderung jeder Tiefenprüfung zur Beitragserhebung durch die MAWV Gesellschafterversammlung unter maßgeblicher Beteiligung der Herren Albrecht und Haase kann möglicherweise eine Vorteilsnahme durch die Flughafengesellschaft des BER und/ oder der Gemeinde Schönefeld auf Kosten der Anlieger als BER-CO-Finanzierer, welchen dazu bisher auch noch jeglicher angemessene Schallschutz verweigert wird, nicht ausgeschlossen werden.
Sofern eine rechtswidrige BER-Co-Finanzierung durch BER-Anlieger vorliegt, bitte ich Sie gleichzeitig, eine diesbezügliche Rückzahlung an diese auf den Weg zu bringen.
Für Ihre Bemühungen danke ich Ihnen und wünsche Ihnen bei Ihren Ermittlungen viel Erfolg.
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Mit freundlichen Grüßen Dr.G.Briese, EICHWALDER BÜREGRINITIATIVE FÜR FLUGSICHERHEIT, ECHTEN SCHALLSCHUTZ UND NACHTFLUGVERBOT
Hierzu gehören: mit Kommentierung - Anlagen 1 bis 8 - Angeführtes Schreiben der Europäischen Kommission siehe
http:/ / ec.europa/ competition/ elojade/ isef/ index.cfm
Nachtrag
Sehr geehrter Herr Oberstaatsanwalt ,
wie Sie aus diesem Schriftsatz werden ersehen können, sind im BER-Umfeld Altanschließer und Schallschutzproblematik eng miteinander verflochten und zwar über den Grundstückswert.
Ich gestatte mir deshalb, Ihnen ergänzend Auszüge aus dem VDGN-Journal Das Grundstück! , Januar 2013, Seiten 2 (Schallschutz, Strafrechtsanwendungsforderung), 04/ 05 (Altanschliesserbeitrags - Erfindung) und 32/ 33 (Schallschutzrecht und Umsetzung) beizulegen.
Sie werden daraus ersehen können, daß die betroffenen Bürger von keiner Seite in dem erforderlichen Maße Aufklärung zuteil wurde und sie mit ihren Problemen allein gelassen wurden - vielmals blieben nur vage Vermutungen, bis jetzt.
Diese Art der Problembetrachtung betrifft in Brandenburg die Mehrheit der Legislative, die Exekutive recht weitgehend, teils die Jurisdictive (OVerwG Urteil zur Abbiegeproblematik entgegen PFB) sowie den kommunalen Betrieb MAWV einschließlich des Großteiles seiner Gesellschafter und schlug in meinem Heimatort teils bis in Gemeindevertretung und -verwaltung durch, aus welchen Umständen auch immer.
Hier könnte sich die Staatsanwaltschaft für die Durchsetzung der Prinzipien des demokratischen Rechtsstaates zur BER wie Altanschließer-Problematik gleichermaßen verdient machen wie bei der Ahndung von Gesetzesverletzungen.
Nochmals freundliche Grüße
wird fortgesetzt
http:/ / www.eichwalde.com/ berlin-brandenburg-21/ artikelsammlung.htm